Bellassai & Sigmund

WEG-Verwaltung
in Tönisvorst, Viersen und Krefeld

Als WEG-Verwaltung oder Wohneigentumsverwaltung bezeichnet man die Verwaltung einer Immobilie, die Eigentum mehrerer unterschiedlicher Parteien ist (der klassische Fall ist ein Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen). Zwar ist eine ordnungsgemäße WEG-Verwaltung nicht gesetzlich vorgeschrieben (nach § 21 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer WEG der Eigentümergemeinschaft), doch ist sie ohne eine entsprechende unabhängige Schnittstelle, dem WEG-Verwalter, nur schwer möglich. Außerdem besagt das Wohnungseigentümergesetz, dass jedes WEG-Mitglied das Recht auf eine professionelle Verwaltung hat, (§ 21 Abs. 4 WEG). Spricht also einer der Eigentümer seinen Wunsch aus, einen externen WEG-Verwalter zu bestellen, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft dem nachkommen. Als Ihr WEG-Verwalter ist die B&S Hausverwaltungs GmbH der gemeinsame Nenner einer Wohnungseigentümergemeinschaft und verwaltet das Gemeinschaftseigentum zuverlässig und unparteiisch. Ein intaktes Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen als Eigentümer und uns als Verwalter ist daher von hoher Bedeutung. Die Rechte und Pflichten, die wir als WEG-Verwalter übernehmen, sind im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Alle weiteren Aufgaben ergeben sich, je nach Einzelfall, aus der Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung, der aktuellen Rechtsprechung, dem Verwaltervertrag und letztlich aus den Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Unsere Leistungen
der WEG-Verwaltung

Wir stellen immer wieder fest, dass viele Eigentümer gar nicht wissen, welche vielfältigen Aufgaben wir im Rahmen unserer Tätigkeit tatsächlich übernehmen. Das zeigt letztlich, dass wir unsere Arbeit gut machen, schließlich möchten wir Ihnen Arbeit abnehmen. Damit Sie eine Vorstellung von der Komplexität unseres Aufgabengebiets haben, haben wir Ihnen eine Liste der wichtigsten Aufgaben zusammengestellt:

Kaufmännische Verwaltung

Kaufmännische Verwaltung

  • Belegprüfung mit dem Verwaltungsbeirat und/oder dem Kassenprüfer
  • Erstellung der jährlichen Einzel-, Gesamt-, und Jahresabrechnung (auch zur Vorbereitung für den Steuerberater)
  • Erstellung des jährlichen Einzel- und Gesamt-Wirtschaftsplanes
  • Erstellung von Heizkostenabrechnungen (optional)
  • Erstellung des Steuernachweises nach §35a Abs. 2 EStG, und andere steuerlichen Zwecke
  • Treuhänderische Verwaltung der Gemeinschaftsgelder und der Instandhaltungsrücklage, rechtskonforme Führung von Giro- und Sparkonten der Gemeinschaften
  • Buchführung aller Kontoauszüge und Belege
  • Kontrolle aller eingehenden Rechnungen
  • Zahlungsüberwachung der Einnahmen/Ausgaben
  • Mahnwesen bei säumigen Hausgeldern und sonstige Forderungen

Korrespondenz und Buchhaltung

  • Ordnungsgemäße Aufbewahrung und Buchführung aller objektrelevanten Unterlagen
  • Korrespondenzen mit Versorgern, Behörden, Versicherungen, Banken, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Eigentümern
  • Vermittlung zwischen den jeweiligen Eigentümern
  • Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlungen (mindestens 1 x jährlich)
  • Protokollführung der Versammlung und Übermittlung an die jeweiligen Eigentümer
  • Führung einer Beschlusssammlung nach §24, Abs 7, 8 WEG
  • Durchführung/Umsetzung der getroffenen Beschlüsse bei der Versammlung
  • Beratungsgespräche mit den Verwaltungsbeiräten
  • Vorbereitung und Abschluss von Verträgen (z.B. Wartungs-, Dienstleistungs- und Versicherungsverträge)
  • Prüfung und Überwachung aller Verträge (Versicherungs-, Liefer-, Wartungs- und Dienstleistungsverträge)
  • Bearbeitung und Abwicklung von Versicherungsfällen (Gemeinschaftseigentum)
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten und den einzelnen Wohnungseigentümern
  • Korrespondenz mit Behörden und Bearbeitung behördlicher Auflagen
  • Abgaben von Zustimmungserklärungen beim Verkauf von Sondereigentum (beim Notar)
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
Technische Verwaltung
Ingrid Wirichs (Portrait)

Wartung und Instandhaltung

  • Kontrolle der laufenden Objektpflege
  • Begehungen und Kontrolle des baulichen Zustandes und der technischen Anlagen (Gemeinschaftseigentum)
  • Angebotsvergleich & Auftragsvergabe bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen inkl. Terminüberwachung
  • Schlüsselverwahrung und Bearbeitung von Schlüsselbestellungen

B&S HAUSVERWALTUNGS GMBH:

Sicherheit für Ihr Eigentum

Als Ihr WEG-Verwalter erfüllt die B&S Hausverwaltung GmbH ihre Aufgabe für Sie so verbindlich, zuverlässig, aber auch so unauffällig wie möglich. Gleichzeitig stehen unsere Kollegen Ihnen immer als hilfsbereiter Ansprechpartner zur Verfügung und helfen Ihnen schnell und unbürokratisch. Eine partnerschaftliche, freundliche und zielorientierte Kommunikation auf Augenhöhe ist dabei selbstverständlich. Und sollte etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit verlaufen, so stehen Ihnen stets zwei Kollegen aus der Geschäftsführung per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.

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Dann schreiben Sie uns