Bellassai & Sigmund

BTG-Verwaltung

BETREUUNG VON BRUCHTEILSGEMEINSCHAFTEN

Eine Bruchteilsgemeinschaft (BTG) besteht immer dann, wenn sich zwei oder mehr Personen das Eigentum an einer Sache teilen. Ein typisches Beispiel ist das Ehepaar, das gemeinsam ein Einfamilienhaus kauft, ein anderes eine Eigentümergemeinschaft, bei der neben dem mit dem Wohnobjekt bebauten Grundstück ein Bruchteilseigentum an einer Privatstraße, einer Gemeinschaftsfläche oder z.B. an einer gemeinschaftlichen Heizungsanlage begründet wurde. Viele Eigentümer vergessen dann oftmals, dass sie die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung mittragen. In den notariellen Grundstückskaufverträgen finden sich jedoch nur selten Regelungen, die die entsprechenden Aufgaben und Pflichten der Gemeinschaft betreffen. Die Verwaltung dieser Bruchteilsgemeinschaften wird im Idealfall von einer dritten, neutralen Person oder Gesellschaft durchgeführt, um Konflikte und persönliche Interessen zu vermeiden und die Interessen aller Miteigentümer und Auflagen der öffentlichen Behörden zu wahren.

Unsere Leistungen für die Bruchteilsgemeinschaft

Ähnlich wie bei einer Wohnungseigentümergesellschaft sollte hier einmal pro Jahr eine Eigentümerversammlung stattfinden, und eine Abrechnung nebst Wirtschaftsplan erstellt werden. Ebenso empfiehlt sich hierbei die treuhänderische Verwaltung des Gemeinschaftskontos.

Rein rechtlich betrachtet, orientiert sich die BTG an den BGB Regelungen. Da die rechtliche Grundlage, jedoch nicht so streng reglementiert ist, wie bei einer WEG, sind zahlreiche Besonderheiten und Einzelfälle zu berücksichtigen!

Technische Verwaltung

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